DECRETUM
Für Ludovicum van Beethoven alss churfürstl: Hof Musicant. Demnach Ihre Fhursl. Durchl. zu Cüln Herzog Clement August in ob- und nider Baïjern etc. Unser gdigster Herr, auf underthstes Bitten Ludovici van Beethoven, denselben zu Dero Hof Musicum gdigst erklärt und aufé$éenommen, auch ihm zum jährlichen gehalt vierhundert gulden Rheinisch zugelegt haben, als wird demselben darüber g$egenwärtiges unter hüchsthes. S. D. gdigsten Handzeichen und geheimen Canzley Insigel gefertigtes Decret herausgegeben, und dem Churfi. rath und Zahlmeistern Risack hiermit anbefohlen, ihm, Beethoven, gem. 400 fl. quartaliter, mit anfang dieses Jahrs, zu zahlen und g$ehôürend zu verrechnen. B. d.….. Merz 1733.