L. Schiedermair, loc. cit. p
Supplique du Kapellmeister à son Prince pour obtenir réparation d’une injure faite par une cantatrice au cours d’une répétition
Ende April 1768.
Hochwürdigster Ertz-Bischof und Churfürst.
Gnädigster Herr Herr!
Ewer Churfürst Gnad. geruhen unterthänist Beschwehren weiss fürzutragen, das aus ordre Sr. Excellenz. Freijherrn von Belderbusch der Hofsängerin Schwachhoverin bedeutet, sie solle mit der Jacobina Salomons die beïj der Kirchen music vorfallende solo wie es Brauch und manier ist, abwechslungsweiss singen, so hat $gemeldte Schwachhoverin in beiïjseijn der ganzen Hof-music mir impertinent mit diesem formalien $eantwortet : Ich acceptire ewer ordre nicht, und ihr habt mir nichts zu befehlen.
Ew. Churfürstl Gnad. werden verschiedene disordre von der Hof-music ohngezweiflet in gnädigstem Andenken ruhen, bevorab aller respect und ordonance mir beij der Hof-music benommen, mithin ein jeder nach seinem Wohlgefallen handlen will, mir aber solches gar zu empfindlich fallet ;
Gelanget da hero an Ew. Churfürstl. Gnad. meine unterthänigste bitt mir über den von der Schwachhoverin erzeigten ôftentlichen affront billige satisfaction an zugedeihen, ansonsten aber um Verhütung noch mehrerer Unordnung ein hôchst-eigenhändig gnädigstes Decretum ergeben zu lassen, dass die g$gesambte Hof-music beiïj Vermeidung von Ew. Churfürstl Gnaden Hôchster Ahndung oder nach beschaffenheit der vorfallenheiten bestrafung ohne Anstand meiner ordre pariren solle.
Ewer Churfürstlichen Gnaden Unterthänigst-treu-$gehorsambster
Ludovicus van Beethoven.
(Auf der Ruckseite)
An Ihro Churfürstliche Gnaden zu Côüln X. X. Unterthänigste Beschwehrmes Supplication und Bitt
mein
Ludovici van Beethoven, Capellen-Meister.