L. Schiedermair. Ibid
Ordre de service pour la musique à la Cour de Bonn
Hofmusik
ANDACHTSORDNUNG 1768
1) Alle Sonn- und gebotene Feïjentag wird morgens und halb elf uhr das hohe amt. nachmittags aber um 3 uhr die Vesper gehalten.
2) Die Vespern aber werden in Capellis solennibus von Churfürstlichen Musicanten durchaus gesungen.
Die mittlern Vespern werden in Capellis majoribus von Hof-clero und denen Musicanten bis zum Mañgnificat choraliter gesungen, welches letztere dann musicalisch gehalten wird.
Auch in Litaneien, Prozessionen,
Im Kamer und Theaterdienst.