wegen Entfiihrung einer minderjâhrigen Person
6. wegen vorsâtzlicher und rechtswidriger Beraubung der persônlichen Freiheit eines Menschen, insofern sich eine Privatperson derselben schuldig macht;
7. wegen Eindringens in eine fremde Wohnung, insofern sich eine Privatperson derselben schuldig macht und die Handlungnach der Gesetzgebung beider Theile strafbar ist;