ET URUGUAY
ALLEMAGNE ET URUGUAY
13. wegen Yornahme unziichtiger Handlungen mit oder ohne 1880 Gewalt oder Drohungen an einer Person des einen oder anderen Geschlechts imter vierzehn oder unter zwôlf Jahren, je nachdem auf die verfolgte That die in dem Gebiete des einen oder des anderen der vertragenden Theile geltenden strafgesetzlichen Bestimmungen Anwendung finden, sowie wegen Verleitung solcher Personen
zur Veritbung oder Duldung unztlchtiger Handlungen;
14. wegen gewohnheitsmâssiger Kuppelei mit minderjâhrigen Personen des einen oder anderen Geschlechts;
15. wegen vorsâtzlicher Misshandlung oder Verletzung eines Menschen, welche eine voraussichtlich unheilbare Krankheit oder dauernde Arbeitsunfâhigkeit oder den Yerlust des unumschrànkten Gebrauchs eines Organs, eine schwere Verstilmmelung, oder den Tod, ohne den Yorsatz zu tôten, zur Folge gehabt hat;