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3) HX FI NX s. Mêng-ku yu-mu-chi. Kap. 3, 5, 7—10.
402 E. HAENISCH.
Im dritten Monat, am Tage Chi-ch‘ou, meldete der Divisionsgeneral von Jon-nan Uge seinen Abmarsch nach Tibet !).
Die Meldung des Divisionsgenerals Uge lautete: ,,Es war die Disposition getroffen worden: die Mandschutruppen und Truppen vom Grünen Banner vom Kaiserlichen Heere in Jôn-nan sollten nach Bark‘am marschieren und dann mit dem Heere des Feldmarschalls Galbi vereint in Tibet einrücken. Auf diesen Befehl hin bin ich am 12/II von Jôn-nan aufgebrochen. Da mir der Eingeborenen Präfekt?) von Lü-giyang-fu *) Mu-hing *) schrieb, er wolle gern mitziehen und seine Kräfte zur Verfügung stellen, so habe ich von seinen Eingeborenen-Truppen 500 Mann ausgewählt, Mu-hing’s Sohne unterstellt und mit unserem Expeditionsheere zugleich ins Feld rücken
lassen.”’ Der Kaiser nahm hiervon Kenntnis.
Im Sommer, im vierten Monat, am Tage jén-yin wurde das Land von Batang und Litang vorläufig der Verwaltung der Provinz Secuwan unterstellt 5).
Der Generalgouverneur von Secuwan Niyan-geng-yoo hatte folgende Eingabe an den Kaiser gemacht: ,Kürzlich ist auf Antrag des Generalgouverneurs von Jôn-nan und Gui-jeo Jiyang-cen-sif) das Gebiet von Batang und Litang der Verwaltung des Eingeborenen- Präfekten von Lii-giyang-fu unterstellt worden. Wie ich festgestellt habe, ist das Gebiet von Batang und Litang vorher im Besitze der Leute von Tibet gewesen. Ich, der ich Ew. Majestät Gnade und
Macht verkündend ausbreite, füge und unterwerfe mich (dem Kai-
1) Tung-hua-lu vacat, doch s. Edikt vom Tage chi-ch'‘ou 3. Monats.
2) SE PA KF mandsch. aiman-i fu-i saraci.