II. Der Berliner Vertrag vom 5. Auguft 1796. XXVII
wit und Gaillard wieder aufgenommen wurden, am 16. Juli zum Ybblu !). Franfreic) erfannte in dem einen der beiden Verträge die Neutralität Norddeutichlands an; in dem anderen verzichtete Preußen auf allen Wider: ftand gegen die Abtretung des linfen Nheinufers an Frankreich und empfing dafür bas Verfprechen, falls diejelbe wirklich erfolge, in Münfter und Red linghaufen Entihädigungen zu erhalten. In derjelben Weife wurden aud) für den Prinzen von Dranien und den Landgraf von Geflen Entjhädigungen vereinbart.
Diefe beiden von Haugwig und Gaillard am 16. Juli 1796 vorläufig und am 5. Auguft endgiltig unterzeichneten Verträge find für die Gefchichte der Beziehungen zwiichen Preußen und Frankreich von der allergrößten Wichtigkeit. Im Allgemeinen angefehen, bezeichnen fie den höchiten Grad von Einverftändniß, zu dem beide Staaten feit den Tagen vor dem fiebenjährigen Kriege je gelangt find. Für die Zeit, in der fie abgejchloffen wurden, bezeichnen fie die Linie, an der die preußiichen und franzöfiichen Interefjen und Tendenzen fid berühren konnten, ohne doc fich zu befümpfen. Preußen hatte, über den Frieden von Bajel hinausgehend, die Abtretung des Linken Rheinufer an Frankreich genehmigt , denn in dem Ber: bleiben defjelben bei Deutjchland fab man mehr ein deutjches, als ein preußifes Intereffe. Hierin den franzöfiichen Tendenzen nachgebend, hatte Preu- Ben nur um fo entihiebener an dem feftgebalten, was wirklich ein preußifches Interefje in fich Schloß: die Umverleglichkeit der norddeutichen Neutralität. Preußen, fo fchien es, blieb Preußen, aud wenn das lintérbeiniihe Deutjchland mit der franzöfiihen Republik vereinigt wurde, aber feine ftaatliche Eriftenz wurde in Frage geftellt, wenn die von feinem Gebiete umfchlofjenen deutihen Staaten von einem franzöfifchen Heere bejeßt oder auch nur dem preußichen Einfluß politifch entzogen wurden.
Bei einem gegenfeitigen ehrlichen Sefthalten an den in den Verträgen vom 5. Auguft 1796 niedergelegten Anfdauungen war ein friedliches Nebeneinanderbeftehen Preußens und Frankreichs nicht unmöglich. Da Preußen jeinerfeit3 an einem Abkommen nicht zu rütteln dachte, in welchem ihm für unbedeutende Berlufte reichliche Entfchädigungen verjprochen und eine hegemonische Stellung in Norddeutichland zuerkannt wurde, Teuchtet unfchwer ein. Alles hing deshalb davon ab, inwiefern fid die mit der Revolution emporgefommenen erobernden Tendenzen in die ihnen von Preußen gezogenen Grenzen finden würden.
1) Eine Einwirkung des Prinzen Heinrich auf ben König, von ber die Berichte bes franzöfifchen Agenten Parandier zu erzählen wiffen (Sybel IV?, 245), bat babei nicht ftattgefunben. Eine Unterrebung, um bie ber Prinz ben König im Juni 1796 hatte bitten laffen, wurbe abgelehnt; die Denkichrift, die er daraufhin dem König burd Biihoffwerber zuftellen fief (11. Juli), if, wenn überhaupt, erft in Pyrmont zur Kenntniß des Königs gelangt.
XX VIII Einleitung.