III. Franzöfifhe Allianz-Anträge an Preußen
Man kann jagen, daß der Vertrag faum unterzeichnet war, als aud) fon von franzöfiicher Seite in die Beziehungen zu Preußen Beitrebungen hineingetragen wurden, welche über die am 5. Auguft vereinbarten Grenzen hinausgingen.
In der Denfichrift von Sieyes, deren wir eben gedachten, war es als ein Gefichtspunft der franzöfiichen Politit für die Neugeftaltung der deutjchen Verhältniffe bezeichnet worden, daß Dfterreich und Preußen jo weit als möglich von der franzöfichen Grenze entfernt werden müßten. Bei den Verhandlungen, die den Bertrage vom 5. Auguft vorangingen, hatte man diefen Gefichtspunft keineswegs aus den Augen verloren. Wenn die franzöfische Regierung den Abfichten Preußens auf das Bisthum Münfter nachgegeben Hatte, fo waltete dabei immer die VBorausjeßung vor, daf Münfter den Herzögen von Medlenburg zur Entihädigung für die einjtige Abtretung ihrer Lanbe an Preußen dienen folle. Man hätte am licbften eine dahin zielende Beftimmung in den Vertrag aufgenommen; nur die Erwägung, die bejonders Gaillard geltend machte, daß durd die Verband: fung mit Medlenburg der Abjchluß des Vertrages zu fehr verzögert werde, hatte das Direktorium von einer folchen Forderung Abftand nehmen Lafjen. Unmittelbar nach Unterzeichnung des Vertrages eilte e3 jedoch darauf zurüdzufommen: Garnot felbit ftellte dem preußifchen Gejandten in Paris die Nothwendigkeit des Taufches von Münfter und Medlenburg vor!). In Berlin fand Gaillard, wie er verfichert, mit diefem Vorjchlage bei Haug: wig williges Gehör; er behauptet fogar, das preußifche Minifterium habe den Gedanken gefaßt, fid der jenfeit der Weler gelegenen preußiichen Ge: biet3theile überhaupt zu entledigen?). In den Scriftjtüden preußifchen Urjprungs findet fid nichts von einer derartigen Abfidt, jo wenig wie von ernftlichen Taufchverhandlungen mit Medlenburg. Indefjen, wie dem auch fei, unbeftreitbar ift, daß das Beltreben der franzöfiichen Politik, den preußijchen Staat jo viel als moglid vom NAheine zu verdrängen und den territorialen Zuftand Norddeutichlands im franzöfiichen Interefje umaugeftalten, die eben gejchlofjene Verftändigung in ihrer Grundlage gefährdete.
Überhaupt aber genügte der Vertrag vom 5. Auguft, mehr ein Wert Caillard’3 als der leitenden Männer in Paris, keineswegs den Erfordernifjen des franzöfischen Syfjtems. Wenn Preußen durch denjelben für den fortdauernden Krieg jeine Neutralität und für den fünftigen Friedensschluß jeine territorialen Interefjen hatte ficher ftellen wollen, dabei aber feit ent: ichlofjen war, feinen Schritt über denjelben hinauszugehen, jo blieb das Beftreben Frankreichs nad) wie vor dahin gerichtet, die Macht Norddeut{ch-
1) Bericht von Sandoz-Rollin, 25. Auguft 1796. S. S6. 2) Berichte vom 19. Juli und 21. September 1796.