HANOVRE
ÆENRKLAERUNG UEBER DIE GEGENSFITIGE AUFHERUNG DER UNTER DEN ΝΑΜΕΝ HEIMFALLS-RECHT, ABZUGS-RECHT U. D. GL, M.
ΏΕΚΑΝΝΤΕΝ ABGABEN, AUSGEWECIHSELT INMUNCHEN, νεν 1/13 sun1, 1835.
Nachdem die Regierungen Hannovers und Griechenlands nach gemeinschaïtlicher Ueberein kunft beschlossen haben, die Ausführung der in ibrem Gebiete ihren resp : Unterthanen auheim gefallenen güter za begünstigen und zu diesem Zwecte die unter dem Namen Heimfalls- Recht, Abzugs-Recht, Auswanderungs-Steuer u. d. g. m. bekannten Abgaben gegen seitig aufzuheben, so sind dieselben über folgende Artikel überein gekommen :
1. Jedes Heimfalls-Recht, Abzugs-Recht und der gl. πι. die Auswanderungs-Steuer mit inbegriffen welche dazu dienen die von einem Staate