Wegen Diebstahls, Rajjbes und Erpressung
47. Wegen Unterschlaguiig und Untreue in den Fâllen, in welchen dièse Handiungen von der Gesetzgebung beider vertragenden Theile mit Strafe bedrohtsind;
48. Wegen Betrugs in denjenigen Fâllen, in welehen derselbe nach der Gesetzgebung beider Theile als Yerbrechen oder Yergehen strafbar ist ;
49. Wegen betrûglichen Bankerutts und betrûglicher Benachtheiliguog eitler Konkursmasse ;
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