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Zur Bildung des Genitiv

Die Regel zur Bildung des Genitivs wird allgemein folsendermassen formulirt:

Der Genitiv wird gebildet durch Suffigirung von à bei Themen die auf einen Vocal oder » auslauten, von ni bei consonantischen Themen; also:

1 Classe nere, gen. nere-t juben, gen. juben-i 2. Classe jar, gen. jar-n1

Dabei ist zu bemerken, dass die Zahl der der zweiten Clas.e angehôrenden Wôrter verschwindend klein ist, was in den Auslautgesetzen des Mandschu seine Gründe hat.

Von allgemein-uralaltaischen Standpunkte ?) aus betrachtet, kann es keinem Zweifel unterliegen, dass die zweite Classe diejenige ist, die den ursprünglichen Zustand ungetrübt bewahrt hat. Wenn man heute von nere resp. juben: nere-i resp. juben-i bildet, so kann das

eben nur in Deutlichkeits- resp. Wohllauts-Rücksichten seinen Grund

1) Grundriss II. 2. pag. 274.

2) Winkler: Das Uralalt. und seine Gruppen, pag. 86.

haben; von biya lautete der Genitiv ursprunglich biya-ni, was jedoch nicht von dem zu biyan gehürenden Genitiv biyan-ni = biyani zu unterscheiden war. Analogiebildung mag mitgewirkt haben, das elementaire » Zu verdrängen.

Dass der Genitiv von biyan etc. als biyan-ni, derjenige des Personalpronomens der 1. Person mini als minni aufzufassen ist, beweisen des Übrigen die dialectischen Nebenformen des Tuugusischen. In Middendorfs Sprachproben !) von der chinesischen Grenze finden wir minni ahiw, mein Weib [mit doppelter, jedoch bei mehreren uralaltaischen Idiomen wiederkehrender possessiv-Bezeichnung ?)]; im Kondogir *) 17. minni Zu, mein Zelt, 22. minni oron, mein Rennthier, 24. minni nokun, meine Schwester, cf. 35, 44. 69, 84, 85, 151, 152. {).

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