Wegen TorsâtzUicher Abtrelbang der Leîbesfrucht
5. Wegen Anssetzung eines Kindes ttuier sieb'en Jahren oder vorsâtzlicher Yerlassttog eines Solchen in hûlfloser Lage;
4. Wegen Ranbes oder Yerheimlichaog eines Kindes unter sieben Jahren, wegen Entfurung, Unterdrûcknng, Yerwechselang und Unterschiebang eines Kindes ;
¥. Wegen Entfîihrang einer minderjâhrigen Person ;
6. Wegen Yorsâtzlichernnd rechtswidriger Beraubang der persônlicfaen Freiheit eines Menehen, insofern sich eine Priyatperson derselben schuldig macht.
7. Wegen Eindringens in eine fremde Wohnung, insofern sich eiue Priyatperson desselben schaldig macht, and die Handlung nach der Gesetzgebung beider Theile strafbar ist;
8. Wegen Bedrohnng eines Anderen mit einem als Yerbrechen straf-^. baren Angriffe auf die Person oder das Eigenthum ;
. 9. Wegen unbefugter Bildong einer Banda in der Absicht Personen oder Eigenthum anzngreifen ;
iO. Wegen mehr fâcher Ehe ;
il. Wegen Nothzuchl ;
42. Wegen Yornahme unzûchtiger Handiungen mit Gewalt oder unter Drobungen in den voi^ der Gesetzgebung beider Theile mit Strafe bedrohten Fâllen ;
15. Wegen Yornahme unzûcbtîger Handiungen mit oder ohne Gewalt oder Drobungen an einer Person des einen oder anderen Geschlechts unter vierzehn Jahren, sowie wegen Yerleitung solcber Personen zur Yerûbung oder Duldung unzûchiiger Handiungen ;
ii. Wegen gewohnbeitsmâssiger Kuppelei mit minderjâhrigen Personen des einen oder des anderen Geschlechts ;
15. Wegen vorsâtzUcher Miszhandlung oder Yerletzung eines Menschen, welcher eine voraussichtliche unheilbare Krankbeit oder dauernde Arbeitsunfâhigkeit oder den Yerlust des unumschrânktea Gebrauchs eines Organs, eine schwere Yerstummlung oder den Tod ohne den Yorsatz zu tôdten, zur Folge gebabt bat ;